Unter dem Leitgedanken „Wir gestalten Lebensraum mit Herz und Respekt“  führt die AWO Gießen immer wieder Menschen mit vielfältigen Talenten, zu verschiedenen Projekten zusammen.
Lebensräume gestalten bedeutet hier eben eine Plattform zu bieten um völlig neuen Ideen zu begegnen, die in der Vergangenheit vielleicht schlummerten und nun neu und anders belebt werden.

Das „Albert-Osswald-Haus“ eine Senioreneinrichtung der AWO Gießen am Philosophenwald, freut sich über das gelungene Ziegenprojekt mit den beiden Ziegen Marie und Luise. Dank des Aufrufs des Vereines Ehrenamt Gießen, haben sich im vergangenen Jahr ca. 10 ehrenamtlich Engagierte gefunden, die bereit waren, sich um die Ziegen zu kümmern. Alle Aktivitäten rund um die Ziegen sind gerade für die Bewohner des Seniorenzentrum eine tolle Abwechslung im Alltag,. Aber eben nicht nur das.

Mit einer Patenschaft durch die AWO Kita „Lotte Lemke“ kommen 2 x wöchentlich die Kinder zu den Ziegen, um sie zu versorgen und Verantwortung für Tiere zu übernehmen.
Das Miteinander von Alt und Jung funktioniert hier ebenso wie die nachbarschaftlichen Beziehungen zu den Anwohnern.
Die Bemühungen um die Quartiersarbeit und deren Vernetzung ist ebenfalls sehr erfreulich. So können wir täglich Gäste bei Marie und Luise verzeichnen.
Auch eine Patenschaft mit einer Unternehmenskooperation dient nicht nur den Ziegen sondern auch dem Teamgeist in den Unternehmen.
Die AWO Ziegen haben nun auch in der Landeshauptstadt von sich Reden gemacht.
Das Projekt wurde durch Herrn Sozialminister Grüttner im Dezember gewürdigt. Die Gruppe erhielt die Auszeichnung: „Landesauszeichnun  g Soziales Bürgerengagement 2017“. Der Minister betonte: Eine demokratische Gesellschaft hat ohne bürgerschaftliches Engagement keinen Zusammenhalt und keinen Bestand.
Wenn Menschen Zeit und Energie einem Ehrenamt widmen, ist dies ein Geschenk nicht nur für einzelne, sondern für die gesamte Gesellschaft.

Antrag auf Förderung durch die Anstoß Stiftung

Die Stiftung richtet sich ausschließlich an Projekte, Initiativen und Einzelpersonen aus der Stadt und dem Landkreis Gießen. Die maximale Fördersumme beträgt 8.000,– EUR. Antragsschluss ist der 30. November eines Jahres. Über die Förderungen entscheidet der Vergabeausschuss spätestens im Februar des Folgejahres.