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Mehr InformationenAnna Jordan und Chiara Siebert
für die Vorstellung der Arbeit der Anstoß Stiftung.
Die Stiftung
Das Ziel der Stiftung ist es, Erträge aus dem Stiftungskapital dem Stiftungszweck zuzuführen. Dieser Zweck besteht darin die Lebensqualität für Personen in schwierigen sozialen Verhältnissen zu verbessern; im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen Unterstützung zu gewähren; aus Ihrer Heimat geflohenen und vertriebenen Ausländern in Deutschland angemessene Lebenschancen zu eröffnen; zur Toleranz zwischen den Kulturen beizutragen; für diese Bereiche zudem begleitende wissenschaftliche Arbeiten und auch Beratung anzuregen und zu fördern; in besonderen Fällen auch Initiativen aus dem Gießener Raum zur Hilfe im Ausland beizustehen.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Näheres auch unter Verfassung und Vergaberichtlinien
Ein weiteres Ziel ist es, Zustifter und Zustifterinnen sowie Spender und Spenderinnen zu werben. Gerade Initiativen und Projekte, die in der Prävention arbeiten, bekommen die Kürzungen der öffentlichen Mittel besonders zu spüren. Die Erträge der Stiftung reichen nicht aus, alle Anträge im notwendigen Umfang zu unterstützen. Aus diesem Grund möchten die Mitglieder des Vorstandes und Beirates um Unterstützer werben.
Anstoß – Stiftung für soziale Projekte und Initiativen in Stadt und Landkreis Gießen
Hinweise für eine Antragstellung bei der Stiftung
§1 – Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
1. Die Stiftung führt den Namen: Anstoß – Stiftung für soziale Projekte und Initiativen in Stadt und Landkreis Gießen.
2. Die Stiftung hat ihren Sitz in Gießen.
3. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
4.Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.
§ 2 – Zweck der Stiftung
1.Zweck der Stiftung ist es in der Stadt und im Landkreis Gießen,
- finanzielle Hilfe zu leisten, um die Lebensqualität von Menschen zu verbessern, die von den Lebenslagen betroffen sind, in der Paragraph 53 der Abgabeordnung kennzeichnet;
- im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und zur Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen Unterstützung zu gewähren;
- für aus der Heimat vertriebene oder geflohene Ausländer in unserem Land angemessene Lebenschancen zu öffnen und zur Toleranz zwischen den Kulturen beizutragen;
- im Sinne der Völkerverständigung in besonderen Fällen auch Initiativen aus dem Gießener Raum zu Hilfe im Ausland beizustehen;
- für diese Bereiche zudem begleitende wissenschaftliche Arbeiten und auch Beratung anzuregen und zu fördern.
2. Diese Zwecke können auch dadurch verfolgt werden, daß die Stiftung ihre Mittel teilweise anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung im Sinn der Zwecke der Stiftung zuwendet.
3. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
§ 3 – Gemeinnützigkeit
1.Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die verfassungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
3.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 4 – Stiftungsvermögen
1.Das Vermögen der Stiftung besteht im Zeitpunkt ihrer Errichtung aus Wertpapieren und einer Bareinlage auf
- dem Konto bei der Hessischen Landesbank 59 300 251 250 122,
- dem Konto bei der Hessischen Landesbank 0510 032 006, im Wert von 1.070.000 EUR,– (in Worten: Eine Million und siebzig Tausend Euro).
2.Die Erträge der Stiftung werden getrennt vom Stiftungskapital auf einem Konto der Sparkasse Gießen verbucht.
3.Dem Vermögen der Stiftung wachsen Zustiftungen zu, wenn sie hierzu ausdrücklich bestimmt sind.
§ 5 – Werterhaltung des Stiftungsvermögens
Zur realen Werterhaltung werden dem Stiftungskapital fünf Prozent der jährlichen Erträge zugeführt, soweit dies nach Abgabeordnung § 58, Abs. 7. a) zulässig ist
§ 6 – Verwendung der Erträgnisse des Stiftungskapitals
1.Die Erträgnisse des Stiftungskapitals werden nach einer Richtlinie zur Vergabe, Beirat und Vorstand mit zwei Drittel-Mehrheit gemeinsam beschlossen, und nach der Bestimmung in § 5 vergeben.
2.Bewilligungszeitraum ist in der Regel ein Kalenderjahr; es können später Anschlußanträge gestellt werden.
3.Mittel für wissenschaftliche Arbeiten und Beratungen können bis zu zwei Jahren bewilligt werden; auch für sie sind Anschlußanträge möglich.
4.Rücklagen
- Die in einem Jahr nicht vergebenen Mittel aus den Erträgen werden als Rücklage den Erträgen des kommenden Jahres hinzugefügt und verwendet.
- Für ein größeres Projekt können Rücklagen für die Dauer von höchstens drei Jahren angelegt werden.
§ 7 – Stiftungsorgane
Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsbeirat und der Vergabeausschuß.
§ 8 – Vorstand
1.Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern; ihm müssen mindestens je drei Frauen und je drei Männer angehören
2.Dem ersten Vorstand gehören außer dem Stifter sechs von ihm bestimmte Mitglieder an, von denen er jeweils drei auf zwei und drei auf vier Jahre beruft.
3.Über sein Ausscheiden aus dem Vorstand bestimmt der Stifter selbst.
4.Beim Ausscheiden eines anderen Mitglieds wird dessen Nachfolgerin oder Nachfolger gemeinsam vom Vorstand und vom Beirat auf vier Jahre oder beim vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds für die restliche Zeit von dessen Amtsdauer gewählt.
5.In der Nachfolge des Stifters wird das Mitglied für die Amtsdauer des am längsten amtierenden Mitglieds gewählt.
6.Findet die Wahl vor Ausscheiden eines Mitglieds statt, kann dieses an der Wahl teilnehmen.
7.Wiederwahl ist möglich.
8.Zur Wahl bedarf es acht Stimmen.
9.Der Vorstand wählt zwei Mitglieder, die den Vorsitz und dessen Stellvertretung ausüben; Vorsitzender und Stellvertreter vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
10.Der Vorstand kann zudem andere Mitglieder mit besonderen Aufgaben betrauen.
11.Der Vorstand kann bis zu fünf nicht stimmberechtigte, beratende Teilnehmer auf Zeit oder im Einzelfall hinzuziehen.
12.Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 9 – Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe des Stiftungszwecks und dieser Verfassung. Dazu gehören insbesondere:
1.Die Verwaltung des Stiftungsvermögens;
2.Berichterstattung und Rechnungslegung über die Tätigkeit der Stiftung;
3.Die Vorbereitung des Jahresabschlusses;
4.Die sonstigen ihm in der Verfassung übertragenen Aufgaben.
§ 10 – Beschlußfassung des Vorstandes
Entscheidungen des Vorstandes kommen nur zustande, wenn wenigstens fünf Mitglieder zustimmen.
§ 11 – Stiftungsbeirat
1.Die Mitglieder des Beirats, der fünf Personen umfassen soll, beruft zunächst der Stifter auf fünf Jahre.
2.Zum Ende der Amtszeit oder nach Ausscheiden eines Mitglieds werden seine Mitglieder gemeinsam vom Beirat und Vorstand auf fünf Jahre mit einer zwei Drittel-Mehrheit gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die ausscheidenden Mitglieder können an der Wahl teilnehmen.
3.Bei Ausscheiden aus dem Vorstand kann der Stifter dem Beirat auf Dauer beitreten, der dadurch um seine Person vermehrt wird.
§ 12 – Aufgaben des Stiftungsbeirats
1.Der Stiftungsbeirat
- hat die Tätigkeit des Vorstands beratend zu begleiten;
- kann dem Vorstand Anregungen geben, zu denen dieser Stellung nehmen muß;
- stellt den Jahresabschluß fest, zu dem ihm der Vorstand auf Anforderung Erläuterungen zu geben hat;
- benennt zwei Mitglieder für den Vergabeausschuß;
- hat die sonstigen ihm in dieser Verfassung übertragenen Aufgaben.
2.Seine Mitglieder können an Vorstandssitzungen teilnehmen; sie haben das Rede-, aber nicht das Stimmrecht.
§ 13 – Beschlußfassung des Stiftungsbeirats
Der Stiftungsbeirat beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
§ 14 – Der Vergabeausschuß
1.Der Vorstand entscheidet gemeinsam mit zwei Mitgliedern des Stiftungsbeirats nach den Richtlinien zur Vergabe über die Verteilung der Erträgnisse des Stiftungskapitals.
2.Der Vergabeausschuß entscheidet mit zwei Drittel der Mitglieder.
§ 15 – Der Förderkreis
Vorstand und Beirat können einen Förderkreis der Stiftung bilden.
§ 16 – Änderungen der Stiftungsverfassung
Vorstand und Beirat können mit zwei Drittel ihrer Mitglieder beschließen:
1.eine Erweiterung oder Änderung der Zwecke der Stiftung,
2.eine Ausweitung ihrer Tätigkeit über Stadt und Landkreis Gießen hinaus, wenn eine neue Lage der gesellschaftlichen Verhältnisse das nahe legt und die Erträgnisse des Stiftungskapitals das erlauben.
§ 17 – Aufhebung der Stiftung
Eine Aufhebung der Stiftung kann nur erfolgen,
1.wenn ihr Wirken nicht mehr erforderlich ist, in diesem Fall müssen Vorstand und Beirat mit drei Viertel-Mehrheit darüber beschließen;
2.wenn keine ordnungsgemäße Besetzung ihrer Organe mehr erreicht wird. Dieses ist unverzüglich der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
§ 18 – Anfallberechtigung des Stiftungsvermögens
Wenn das Wirken der Stiftung in Stadt und Landkreis Gießen nicht mehr erforderlich ist, müssen Vorstand und Beirat mit drei Viertel Mehrheit innerhalb eines Jahres beschließen, daß das Stiftungvermögen und die restlichen Erträge als Zustiftung an eine oder mehrere steuerbegünstigte Körperschaft(en) zur Verwendung im Sinne der Zwecke dieser Verfassung nach § 2 – ohne die Eingrenzung auf die Stadt und den Landkreis Gießen – übertragen werden. Wird dieser Termin nicht eingehalten, ist das unverzüglich der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
A. Förderkriterien nach Satzung
Projekte für folgende Personengruppen können gefördert werden:
- Personen, für die der § 53 der Abgabenordnung zutrifft,
– die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
– Projekte sollen ihre Lebensqualität verbessern und Menschen dazu befähigt werden, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Lebenschancen wahrzunehmen. - Kinder und Jugendliche, bei denen Unterstützungsbedarf im Sinne der Jugendhilfe besteht.
- Mädchen und Frauen, die Unterstützung zur Förderung ihrer Gleichberechtigung benötigen.
- Projekte sollen für vertriebene und geflohene Menschen Lebenschancen eröffnen.
Weitere Gesichtspunkte nach der Satzung:
5. Projekte sollen zur Toleranz zwischen den Kulturen beitragen.
6. In besonderen Fällen können Initiativen aus dem Gießener Raum unterstützt werden, die im Sinne der Völkerverständigung zur Hilfe im Ausland wirken.
7. Für die genannten Bereiche können begleitende wissenschaftliche Arbeiten und Beratung angeregt und gefördert werden.
B. Weitere Förderkriterien
- Es soll durch die Projekte Eigeninitiative unterstützt werden und es sollen neue innovative Ansätze zur Geltung kommen.
- Es sollen Projekte und Einrichtungen vor dem Abbruch oder vor Einschränkungen bewahrt werden, die den Zweck gefährden.
- Anschaffungen sowie dringende Reparaturen sollen ermöglicht werden.
- Leistungen für Personalkosten werden in der Regel nicht für Gehalt oder Lohn von fest eingestellten Personen bewilligt. Die Förderung der Vergütung für zusätzliche freie Mitarbeiter*innen (Honorarkosten) ist möglich.
- Es können keine Investitionen für den persönlichen Besitz oder solche, die in persönlichen Besitz übergehen, finanziert werden.
- Fördersummen sollen möglichst 5.000 Euro nicht überschreiten. Die Höchstgrenze beträgt 8.000 Euro.
- Förderkriterien für Mädchen und Frauen in Not- und Gewaltsituationen:
a) Der jährliche Anteil von Projekten zugunsten von Mädchen und Frauen an den gesamten ausgeschütteten Förderbeträgen soll mindestens 11,5 % betragen.
b) Die Förderung aus der Stiftung Mädchen und Frauen in Not- und Gewaltsituationen darf eine zusätzliche Förderung aus dem Hauptkapital und auch für dasselbe Projekt nicht ausschließen.
c) Die Förderung soll sobald als nötig und möglich und nicht erst anlässlich des allgemeinen Antragstermins erfolgen.
d) In besonders dringenden Notfällen ist auch eine Förderung möglich, ehe rechtlich verpflichtete Stellen ihre Hilfe leisten; doch sollte die Stiftung im Allgemeinen nur zusätzlich und subsidiär wirksam werden.
C. Hinweise für eine Antragstellung
- Zuwendungen erfolgen in der Regel auf Antrag der Empfänger; in Ausnahmefällen kann der Vergabeausschuss von sich aus oder auf Anregung tätig werden
- Bewilligungszeitraum
a)Bewilligungszeitraum ist in der Regel das dem Antragstermin folgende Kalenderjahr. Es können Anschlussanträge gestellt werden. Für Anschluss- anträge ist eine besondere Begründung erforderlich.
b) Im laufenden Jahr können Anträge mit begrenztem Umfang nach vorheriger Absprache dann gestellt werden, wenn die Planung des Vorhabens zur Zeit des Antragstermins noch nicht möglich war oder wenn ein besonders dringender Bedarf unvorhersehbar eingetreten ist. - Ein Antrag soll enthalten:
a) Eine knappe Selbstdarstellung unter Beifügung einer Satzung / eines Statuts oder einer Geschäftsordnung (wenn es so etwas gibt).
b) Die Anschrift (auch Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und den/die Namen, derer, die von uns anzusprechen
c) Eine Antragsbegründung, in der
- bei Unternehmungen, die fortgesetzt werden sollen, ihre Art und deren bisherige Finanzierung geschildert wird;
- bei neuen Aufgaben deren Ziel und die geplante Durchführung genau beschrieben wird.
d )Das ausgefüllte und unterschriebene „Antragsformblatt“ (siehe Homepage unter „Anträge“
e) Möglichst Nennung eines sinnvollen Teils der beantragten Förderung. (Das könnte bei knappen Mitteln nützlich sein.)
f) Angaben über die Finanzierung, die Auskunft geben sollen
- über Möglichkeiten des Eigenbeitrags der Antragstellenden (Gruppe, Verein, Projekt, Initiative usw.) im Zusammenhang ihrer allgemeinen Finanzsituation;
- über sonstige Finanzierungsbemühungen für die beantragte Maßnahme (Anträge an zuständige Stellen, sonstige Spender oder Fördervereine usw.);
- über die Kosten der geplanten Maßnahme insgesamt;
- über die geplante Deckung der Kosten aus Eigen- und Fremdbeiträgen (gegliederter Finanzplan).
g) Bei schon geförderten Projekten oder bei Anträgen für neue Projekte schon geförderter Antragsteller soll die alte Kenn-Nr. genannt werden und ein Bericht oder zumindest ein Zwischenbericht für bisher geförderte Projekte schon vorliegen oder hinzugefügt werden.
4. Voraussetzung für die Überweisung
einer bewilligten Unterstützung durch die Stiftung ist eine schriftliche Verpflichtung,
ein Vierteljahr nach Beendigung des Projekts
a) einen Bericht über die Ergebnisse vorzulegen,
b) eine gegliederte Abrechnung mit Belegen (Verwendungsnachweis) einzureichen.
In begründetem Ausnahmefall kann diese Frist nach rechtzeitigem Antrag verlängert werden.
5. Anträge
für 2024 sind schriftlich bis zum 30. November des jeweiligen Jahres zu richten an:
Anstoß Stiftung
Geschäftsstelle
Am Sportplatz 1
35444 Biebertal
E-Mail: info@anstoss-giessen.de
Die Anträge sollen bevorzugt per E-Mail an og. Mailadresse oder ggf. per Post zugesandt werden.
Weitere Auskünfte und Hinweise für eine Antragstellung können von der Geschäftsstelle eingeholt werden.
Stand: September 2023
Anstoß Stiftung investiert nach ökologischen und ethischen Kriterien
Vorstand und Beirat der Anstoß Stiftung haben Anlagerichtlinien für die Finanzanlagen der Stiftung verabschiedet. Die Stiftung will künftig problematische Branchen von Investitionen des Stiftungsvermögens ausschließen. Dazu gehören Atomenergie, Grüne Gentechnik, Rüstung, Hersteller von Pestiziden und chlororganischen Massenprodukten. Auch in kommerzialisierte Landnutzung soll nicht investiert werden.
Bestimmte Geschäftspraktiken von Unternehmen sollen ein Engagement der Stiftung ebenfalls ausschließen. Dies betrifft Umweltverstöße, Verstöße gegen fundamentale Menschenrechts- und Arbeitsnormen, Korruption und Bilanzfälschung. Demgegenüber sollen diejenigen Institutionen und Unternehmen zunehmend in den Focus gerückt werden, die sich bei der Bekämpfung des Klimawandels, dem Erhalt der Artenvielfalt und der Bekämpfung der Armut engagieren. Ebenso stehen die Beendigung der Entwaldung und die Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft, der Umgang mit der Bevölkerungsentwicklung, die Förderung der Gesundheit und verantwortungsvolle Führungsstrukturen auf der Positivliste der Anstoß Stiftung.
Um diese Ziele zu erreichen, will man sich an speziellen Indices wie z.B. dem „Global Challenges Index“ oder an anerkannten Ratings von Fachinstitutionen ausrichten.
Gemeinnützige Einrichtungen wie die Anstoß Stiftung sollten nicht nur durch ihre Förderpraxis soziale Wirkungen erreichen. Bereits bei der Anlage des Stiftungsvermögens sollten positive soziale und ökologische Auswirkungen berücksichtigt werden. Die Anstoß Stiftung beobachtet mit Interesse, dass viele gemeinnützige Stiftungen zunehmend die Wirkungen ihrer Geldanlagen auf Gesellschaft und Umwelt berücksichtigen.
Geld, das unendlich für einen guten Zweck „arbeitet“, ist besonders gut angelegt. Die durch das Stiftungskapital erwirtschafteten Erträge werden jährlich zu 100 % an Initiativen und Projekte ausgezahlt. Über die Möglichkeit der Zustiftung informieren wir Sie gerne persönlich.
Da die Antragssumme immer höher ist, als die Erträge eines Jahres, bitten wir um Ihre Unterstützung. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass gute Projektideen umgesetzt werden und dass sozial benachteiligte Menschen einen neuen Anstoß für eine positive Zukunft erhalten.
Die Stiftung ist gemäß des Freistellungsbescheids des Finanzamtes Gießen vom 06.12.2016 Steuer Nr. 20 250 81146 als unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.
Der Stifter und Gründer Prof. Dr. Heinz Josef Varain
Stiftungsurkunde vom 24. Juli 1997 Nr.11-25 d 04/11 – (1)-54
Regierungspräsident Gießen
Der Vorstand
Vorsitzender
Wolfgang Balser
Dipl.-Volkswirt, Betriebswirt (grad.), langjährige Tätigkeit im Vorstand eines Betriebes zur
Ausbildung und Beschäftigung
Stellvertretende Vorsitzende
Jutta Becher
Hochschulpfarrerin und Geschäftsführerin der Evangelischen Studierendengemeinde ESG Gießen. Langjährige Schwerpunktsetzung in Pädagogik und im Projektmanagement.
Weitere Vorstandsmitglieder
Dipl. agr. ing. oec. Marcel Dossou
Angestellter. Langjährige Erfahrung in der Integrationsarbeit in Stadt und Landkreis Gießen
Astrid Dietmann-Quurck
Dipl. Betriebswirtin, Coach, Geschäftsführerin AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e.V., Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe, im Bereich Soziale Notlagen und Gemeinwesenarbeit.
Ludwig Vordemfelde
Geschäftsführer des traditionsreichen Bekleidungshauses in Gießen
Regine Leithäuser
Angestellte in mittelständigen Unternehmen im In- und Ausland. Ehrenamtliche Tätigkeiten bei Eltern helfen Eltern, Kinderladen e.V.
Katrin Dammann
Designerin, Fotografin, selbstständig, Arbeit als Art Direktorin im In- und Ausland, ehrenamtliche Tätigkeit bei Eltern helfen Eltern und der Jugendwerkstatt Gießen
Beirat
Alexandra Böckel
Dipl. Juristin, Geschäftsführerin des Freiwilligenzentrum für Stadt und Landkreis Gießen e.V., Mitglied der Gießener Kulturgenossenschaft raumstation3539, Erfahrung in der Asylrechtsberatung, Integrations- und Bildungsarbeit sowie Freiwilligenkoordination.
Prof. Dr. Ulrike Weckel
— ZMI – Justus-Liebig-Universität Gießen
Professorin an der Justus-Liebig-Universität Gießen, Historisches Institut/
Fachjournalistik Geschichte, Schwerpunkte u.a. Mediengeschichte
Film als historische Quelle, Umgang mit der NS-Vergangenheit
Geschlechtergeschichte der Aufklärung, Frauenzeitschriften im 18. und 19. Jahrhundert
Sinem Özkan
Soziologin, Angestellte im Büro für Integration der Stadt Gießen, ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich Integration bei den unterschiedlichen Organisationen
Ines Müller
wird ergänzt
Dietlind Grabe-Bolz
Oberbürgermeisterin a. D. (von 2009 bis 2021)
Ehrenamtliche Tätigkeiten beim Hessischen Literaturrat (Vorsitzende), dem Literarischen Zentrum Gießen e. V., der AWO Stadtkreis Gießen.
Musikalische Aktivitäten im Multikulturellen Orchester und mit dem Kinderliedermacher Fredrik Vahle
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Sie wollen uns kennenlernen? Wir freuen uns, wenn Sie sich bei der Stiftung Anstoss engagieren möchten. Bei Fragen schreiben Sie uns gerne: info@stiftung-anstoss.de.
Der Stifter
Prof. Dr. Heinz Josef Varain
ehem. Professor für Politikwissenschaft an der Universität Gießen
1943-1946:
Krieg und Gefangenschaft
1948-1966:
Vom Studenten zum Dozenten
1966-1987:
Professor für Politikwissenschaft an der Universität Gießen
1997:
Gründung der Anstoß Stiftung
2000:
Umzug nach Hamburg
18.12.2011:
gestorben in Hamburg
Für diese Projekte wurde/wird Ihr Geld genutzt:
Bis 2023 wurden 432 Projekte mit einem Gesamtumfang von 994.400 Euro gefördert.
Institution | Projekt | Förderung |
an.ge.kommen e.V. | Kräuterakademie Junior | 1.800 € |
Arbeitsloseninitiative Gießen e.V. | Bildungs-Café | 1.200 € |
Diakonisches Werk | „Rädchen statt Youtube“ | 2.000 € |
Elterninitiative | Naturspielplatz bauen | 700 € |
Empathico – Freiwilligenzentrum | Gießen spricht | 870 € |
Frauenhaus Gießen | Neueinrichtung einer Küche | 5.500 € |
IJB gGmbH | Geräte für Abenteuerspielplatz | 2.800 € |
Jugendwerkstatt Gießen gGmbH | Zeichensoftware | 2.254 € |
Waldakademie Hessen gGmbH | Anzuchtgewächshaus für heimische Nutzpflanzen | 2.000 € |
Wildwasser Gießen e.V. | Barrierefreie Gestaltung Homepage und Öffentlichkeitsmaterialien in Einfacher Sprache | 875 € |
Summe | 19.999 € |
Institution | Projekt | Förderung |
Jugendzentrum Holzwurm | Anlegen und Pflegen eines Gartens für Jugendliche | 1.000 € |
Christoffer Street Day Lahn e.V. | Kulturbühne des CSD Mittelhessen 2022 in Gießen | 3.000 € |
Wildwasser Gießen e.V. | Aktualisierung der Leihbibliothek der Wildwasser-Beratungsstelle | 1.886 € |
mehr Impulse (in Koop. mit künstLich e.V. , ZIBB e.V.) | „ich bin ich!“ Kunstprojekt für Kinder und Jugendliche | 2.190 € |
Forum Alter und Jugend | Bildung und Stabilisierung von Sprachpatenschaften | 885 € |
AWO Gießen | „Von Oma und Opa lernen“ – Generationsübergreifendes Gartenprojekt | 400 € |
Aktion Perspektiven | Einführung Abendaufsicht – Wohnheim für junge Frauen | 2.000 € |
Zellkultur – Büro für angew. Kultur und Bildung | GIENNALE III – Das ist doch von oben gar nicht gewollt | 3.000 € |
IJB gGmbH | „Regenschirm“ – Anschaffung eines Vordachs als Wetterschutz | 2.299 € |
Frauenhaus Gießen | Werbevideo gegen „Gewalt im Namen der Ehre“ | 2.753 € |
Dembe Eritreischer e.V. | Mietkostenzuschuss für eritreisches Vereinsheim | 3.300 € |
Institut für Förderpädagogik und Inklusive Bildung | Unterstützung von besonderes belasteten Kindern und Jugendlichen – Fortsetzung „Pingiun-Projekt | 2.160€ |
AFBA „All Family Building Association | Raum für Begegnung und Angebote für migrantische Familien | 3.000 € |
Werkstattkirche | Musikwerkstatt für Kinder aus prekären Familienverhältnissen | 900 € |
AllRad | Radfahrkurse für Frauen und Diverse | 2.200€ |
Summe | 30.973 € |
Institution | Projekt | Förderung |
Institut für Förderpädagogik und Inklusive Bildung der Uni Gießen | Förderung von besonders belasteten Kindern und Jugendlichen durch Studierende | 2.500 € |
Kinderschutzbund Gießen e.V. | Durchführung eines Elternkurses | 540 € |
Jugendwerkstatt Gießen gGmbH | Ausstattung Schulungsraum | 1.261,90 € |
Wildwasser Gießen e.V. | Möblierung für Raum in Beratungsstelle | 2.622,76 € |
Arbeitsloseninitiative | Tagesausflug für Menschen mit wenig Geld | 2.319,68 € |
IJB gGmbH, Gießen | Anschaffung Foliengewächshaus | 2.345 € |
Agaplesion Ev. Krankenhaus | Schulung und Förderung der ehren-amtlichen Demenzbegleiter*innen | 480 € |
Aktion Perspektiven, Gießen | Seminar: Wie kann Familienleben auch in der Corona-Krise gut gelingen? | 2.000 € |
Medinetz Gießen | Ausbau der medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung | 5.000 € |
Freiwilligenzentrum für Stadt und Landkreis Gießen e.V. | Interkulturelle Engagement-Beratung | 3.100 € |
Netzwerk für politische Bildung, Kultur und Kommunikation | und Jüdinnen in Gießen und Umgebung | 1.700 € |
Refugee Law Clinic | Aufbau eines Weiterbildungs-Curriculums für Dolmetschende – Workshops dazu | 735 € |
Foodsharing e.V. | Garagenmiete für ein Jahr- Fairteilerschrank | 3.372,58 € |
Werkstattkirche | Anschaffung Handkehrmaschine | 450 € |
Gruppe Galaktikon | Theaterprojekt mit Kindern „Unter uns“ | 800 € |
Walltor3 | Inklusiv aktiv | 1.062,49 € |
Summe | 30.289,41€ |
Institution | Projekt | Förderung |
Schule für alle im Landkreis Gießen e.V., Pohlheim | Antidiskriminierungsworkshop für Schülerinnen und StBeurdeiietsrteenlldueng | 600 € |
Kinderschutzbund Gießen e.V. | DolmetscherIn für die Beratung in der Beratungsstelle | 1.440 € |
Jugendwerkstatt Gießen gGmbH | Einrichtung eines Snoezelraums | 1.990 € |
Wildwasser Gießen e.V. | Aktualisierung der Mädchenbroschüre | 2.600 € |
Frauenhaus Gießen e.V | Tagesausflug mit Bewohnerinnen und deren Kindern | 981 € |
IJB gGmbH, Gießen | Mobile Outdoorwerkstatt | 3.000 € |
Caritasverband Gießen | Kochkurse am Eulenkopf | 1.000 € |
Aktion Perspektiven, Gießen | Die Hürden überwinden! – beim Einstieg in Arbeit und Ausbildung | 2.000 € |
Netzwerk für politische Bildung, Kultur und Kommunikation e.V. (NBKK), ‚Gießen | Proaktiv gegen Antisemitismus – ein Präventions- und Begleitprojekt für Multiplikator*innen | 2.500 € |
Freiwilligenzentrum für Stadt und Landkreis Gießen e.V. | Reaktivierung von Dorfgemeinschaftshäusern | 3.000 € |
Assyrischer Jugendverband Mitteleuropa e.V., Niederlassung Gießen | Integrations- und Kulturbasierende Förderung sowie Ausbau einer assyrischen Jugendgruppe | 2.000 € |
Alphabetisierungs-, Deutsch- und Integrationskurs für ausländische Frauen, Buseck | Selbstbehauptungskurs für Frauen | 350 € |
Evang. Stiftung Arnsburg, Lich | Seifenkisten 2020 | 2.780 € |
Gruppe Galaktikon | Theaterprojekt mit Kindern und Jugendlichen | 500 € |
Summe | 24.741 € |
Institution | Projekt | Förderung |
Diakonie Gießen | Gemeinsam für einen lebendigen Stadtteil | 1.000 € |
ZellKultur – Büro für angewandte Kultur und Bildung | Kunstvermittlung im Rahmen der Giennale 2019 | 800 € |
Jugendwerkstatt Gießen gGmbH | Projekt Upcycling | 700 € |
Arbeitsloseninitiative Gießen e.V. | Präsentation Fotoarbeiten Arbeitsloser | 1.750 € |
Förderverein Adolf-Reichwein-Schule Pohlheim | Theater: Sprache – Musik – Begegnung – Integration | 1.600 € |
Werkstattkirche | Nordstadttheater | 3.861 € |
Frauenhaus | Freizeit mit Bewohnerinnen und Kindern | 3.925 € |
Verein an.ge.kommen e.V. | Deutschunterricht weiterentwickeln | 2.100 € |
Allrad – Allmende Lastrad Projekt | Radfahrkurse für Anfängerinnen | 1.700 € |
Stadt-Mit-Plan | Ausstellungsreihe „Frauen* in Gießen zeigen Gesicht“ | 1.500 € |
Busecker Frauen | Ausflug mit Teilnehmerinnen | 500 € |
Pro Familia | Druck Trennungsratgeber | 700 € |
Giennale | Kunstpädagogisches Projekt im Rahmen der Giennale | 880 € |
Summe | 22.936 € |
Institution | Projekt | Förderung |
Edeltraud Alavi | Singend Deutsch lernen | 850 € |
Spielvereinigung Blau -Weiß | Anschaffung von 6 Trikotsätzen | 2.000 € |
Wildwasser Gießen e.V. | Homepagegestaltung der Wildwasser Angebote für Migrantinnen | 2.600 € |
Alphabetisierungs-Deutsch-Kurse Buseck | Selbstverteidigungskurs für Migrantinnen | 200 € |
Aktion Perspektiven | Elterntraining: Mein Bruder nervt – ich find ihn cool Wochenendseminar Mütter „Mit Ruhe i. d. Weihnachts. | 4.000 € |
Arbeitsloseninitiative | Projekt: Gesunde und ausgewogene Ernährung | 2.000 € |
Der PARITÄTISCHE | Kontaktdatenpool Migration | 1.000 € |
an.ge.kommen | Mietzuschuss Ankommenszentrum | 5.000 € |
Foodsharing e.V. Gießen | Anschaffung Unterhalt und Artung eines Zugfahrrads | 4.100 € |
Summe | 21.750 € |
Institution | Projekt | Förderung |
AWO Gießen | Ziegenprojekt | 900 € |
Beko | Erstellung Demenzwegweiser | 1.500 € |
Wildwasser Gießen e.V. | Erweiterung Netzwerkinfrastruktur neues Büro | 2.750 € |
Alarm! | Workshop für Schülerinnen zur Loverboy-Methode | 1.200 € |
Jugendwerkstatt Gießen gGmbH | Förderung junger Mütter | 1.740 € |
Arbeitsloseninitiative Gießen e.V. | Fahrradprojekt zur Förderung von Bewegung und Mobilität | 1.500 € |
Jugendzentrum Holzwurm | SpaßKampf. Gewaltprävention. Stärkung Selbstvertrauen. Auseinandersetzung mit eigenen Gefühlen | 2.960 € |
CHICKS freies performancekol- lektiv | 1.500 € | |
Aktion Perspektiven | „Mit wenig Geld den Familienalltag meistern“ | 2.000 € |
Initiative für Jugendberufsbildung der sozialen Brennpunkte in Gießen e.V. | „säen-Gießen-ernten“ | 6.000 € |
Chorprojekt Biebertal | Chorprojekt mit Geflüchteten | 2.250 € |
Summe | 24.300 € |