Förderantrag einreichen

Voraussetzungen und Ablauf Förderantrag

Bitte lesen Sie sich VOR  der Antragsstellung die nachfolgenden Inhalte sorgfältig durch

 – mit dem Absenden Ihres Antrages erkennen Sie diese Bedingungen an.

A. Förderkriterien nach Satzung

Projekte für folgende Personengruppen können gefördert werden:

  1. Personen, für die der § 53 der Abgabenordnung zutrifft,
    – die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
    – Projekte sollen ihre Lebensqualität verbessern und Menschen dazu befähigt werden, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Lebenschancen wahrzunehmen.
  2. Kinder und Jugendliche, bei denen Unterstützungsbedarf im Sinne der Jugendhilfe besteht.
  3. Mädchen und Frauen, die Unterstützung zur Förderung ihrer Gleichberechtigung benötigen.
  4. Projekte sollen für vertriebene und geflohene Menschen Lebenschancen eröffnen.

Weitere Gesichtspunkte nach der Satzung:

5. Projekte sollen zur Toleranz zwischen den Kulturen beitragen.
6. In besonderen Fällen können Initiativen aus dem Gießener Raum unterstützt werden, die im Sinne der Völkerverständigung zur Hilfe im Ausland wirken.
7. Für die genannten Bereiche können begleitende wissenschaftliche Arbeiten und Beratung angeregt und gefördert werden.

B. Weitere Förderkriterien

  1. Es soll durch die Projekte Eigeninitiative unterstützt werden und es sollen neue innovative Ansätze zur Geltung kommen.
  2. Es sollen Projekte und Einrichtungen vor dem Abbruch oder vor Einschränkungen bewahrt werden, die den Zweck gefährden.
  3. Anschaffungen sowie dringende Reparaturen sollen ermöglicht werden.
  4. Leistungen für Personalkosten werden in der Regel nicht für Gehalt oder Lohn von fest eingestellten Personen bewilligt. Die Förderung der Vergütung für zusätzliche freie Mitarbeiter*innen (Honorarkosten) ist möglich.
  5. Es können keine Investitionen für den persönlichen Besitz oder solche, die in persönlichen Besitz übergehen, finanziert werden.
  6. Fördersummen sollen möglichst 5.000 Euro nicht überschreiten. Die Höchstgrenze beträgt 8.000 Euro.
  7. Förderkriterien für Mädchen und Frauen in Not- und Gewaltsituationen:
    a) Der jährliche Anteil von Projekten zugunsten von Mädchen und Frauen an den gesamten ausgeschütteten Förderbeträgen soll mindestens 11,5 % betragen.
    b) Die Förderung aus der Stiftung Mädchen und Frauen in Not- und Gewaltsituationen darf eine zusätzliche Förderung aus dem Hauptkapital und auch für dasselbe Projekt nicht ausschließen.
    c) Die Förderung soll sobald als nötig und möglich und nicht erst anlässlich des allgemeinen Antragstermins erfolgen.
    d) In besonders dringenden Notfällen ist auch eine Förderung möglich, ehe rechtlich verpflichtete Stellen ihre Hilfe leisten; doch sollte die Stiftung im Allgemeinen nur zusätzlich und subsidiär wirksam werden.

C. Hinweise für eine Antragstellung

  1. Zuwendungen erfolgen in der Regel auf Antrag der Empfänger; in Ausnahmefällen kann der Vergabeausschuss von sich aus oder auf Anregung tätig werden
  2. Bewilligungszeitraum
    a)Bewilligungszeitraum ist in der Regel das dem Antragstermin folgende Kalenderjahr. Es können Anschlussanträge gestellt werden. Für Anschluss- anträge ist eine besondere Begründung erforderlich.
    b) Im laufenden Jahr können Anträge mit begrenztem Umfang nach vorheriger Absprache dann gestellt werden, wenn die Planung des Vorhabens zur Zeit des Antragstermins noch nicht möglich war oder wenn ein besonders dringender Bedarf unvorhersehbar eingetreten ist.
  3. Ein Antrag soll enthalten:

a) Eine knappe Selbstdarstellung unter Beifügung einer Satzung / eines Statuts oder einer Geschäftsordnung (wenn es so etwas gibt).
b) Die Anschrift (auch Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und den/die Namen, derer, die von uns anzusprechen
c) Eine Antragsbegründung, in der

        • bei Unternehmungen, die fortgesetzt werden sollen, ihre Art und deren bisherige Finanzierung geschildert wird;
        •  bei neuen Aufgaben deren Ziel und die geplante Durchführung genau beschrieben wird.

d )Das ausgefüllte und unterschriebene „Antragsformblatt“ (siehe Homepage unter „Anträge“
e) Möglichst Nennung eines sinnvollen Teils der beantragten Förderung. (Das könnte bei knappen Mitteln nützlich sein.)
f) Angaben über die Finanzierung, die Auskunft geben sollen

      • über Möglichkeiten des Eigenbeitrags der Antragstellenden (Gruppe, Verein, Projekt, Initiative usw.) im Zusammenhang ihrer allgemeinen Finanzsituation;
      • über sonstige Finanzierungsbemühungen für die beantragte Maßnahme (Anträge an zuständige Stellen, sonstige Spender oder Fördervereine usw.);
      • über die Kosten der geplanten Maßnahme insgesamt;
      • über die geplante Deckung der Kosten aus Eigen- und Fremdbeiträgen (gegliederter Finanzplan).

g) Bei schon geförderten Projekten oder bei Anträgen für neue Projekte schon geförderter Antragsteller soll die alte Kenn-Nr. genannt werden und ein Bericht oder zumindest ein Zwischenbericht für bisher geförderte Projekte schon vorliegen oder hinzugefügt werden.

4. Voraussetzung für die Überweisung

einer bewilligten Unterstützung durch die Stiftung ist eine schriftliche Verpflichtung,

ein Vierteljahr nach Beendigung des Projekts

a) einen Bericht über die Ergebnisse vorzulegen,
b) eine gegliederte Abrechnung mit Belegen (Verwendungsnachweis) einzureichen.

In begründetem Ausnahmefall kann diese Frist nach rechtzeitigem Antrag verlängert werden.

5. Anträge

            für 2024 sind schriftlich bis zum 30. November des jeweiligen Jahres zu richten an:

Anstoß Stiftung
Geschäftsstelle
Am Sportplatz 1
35444 Biebertal
E-Mail: info@anstoss-giessen.de

Die Anträge sollen bevorzugt per E-Mail an og. Mailadresse oder ggf. per Post zugesandt werden.

Weitere Auskünfte und Hinweise für eine Antragstellung können von der Geschäftsstelle eingeholt werden.

Stand: September 2023

Information zur Datenverarbeitung im Rahmen der Bearbeitung der Anträge und der Abwicklung der Förderung

Stand: 6. Sept 2018

Bei der Beantragung von Fördermitteln bei der Anstoß Stiftung entstehen personenbezogene Daten insoweit, als die Anträge von Vertretern/innen der antragstellenden Gruppe oder Institution eingereicht werden. Daten der Vertreter/innen der antragstellenden Gruppe oder Institution werden von der Anstoß Stiftung für die Abwicklung des Förderantrages verarbeitet. Dazu stellt Art. 6 Abs. (1) Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO-EU) die Rechtsgrundlage dar.

1) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Wolfgang Balser, Vorsitzender, Am Sportplatz 1, 35444 Biebertal

2) Die Daten werden zur Bearbeitung und Abwicklung des Förderantrages und der Förderung, sowie zur Information über die Arbeit der Anstoß Stiftung erhoben, gespeichert und verarbeitet.

3) Daten von antragstellenden Gruppen oder Institutionen und von deren Vertretern/innen werden nicht an Stellen außerhalb der Anstoß Stiftung weitergegeben.

4) Über vom Vergabeausschuss der Anstoß Stiftung beschlossene Förderungen werden Informationen an die Öffentlichkeit gegeben. Über die Förderung wird auf den Internetseiten der Stiftung informiert. Ebenso werden diese Informationen in öffentlichen Veranstaltungen und in der Presse sowie ggf. weiteren öffentlichen Medien präsentiert.

5) Nach § 22 S. 1 Kunsturheberrechtsgesetz muss von jeder Person, von der ein Foto veröffentlicht werden soll, eine Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt werden. Dies betrifft auch eigene Mitarbeiter eines Unternehmens oder Einrichtung. Ausnahmen:

a) Personen der Zeitgeschichte, Prominente, die im öffentlichen Raum aufgenommen werden.

b) Aufnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen usw.

c) Abgebildete Personen sind bloßes Beiwerk eines Motivs.

6) Daten zu Anträgen und der organisatorischen sowie finanziellen Abwicklung werden für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Daten für die im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke nach Art. 17 Abs. (3) und Art. 89 DSGVO-EU vorliegen, können über diesen Zeitraum hinaus gespeichert werden.

7) Betroffene (Vertretern/innen von antragstellenden Einrichtungen) haben ein Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Weiterhin besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach den Art. 15, 16, 17, 18, 20 und 21 der DSGV-EU.

8) Die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bis zum Widerruf bleibt unberührt.

9) Zu beachten ist, dass ggf. durch Löschung der Daten, den Widerspruch zur Einwilligung in die Verarbeitung der Daten und den Widerspruch gegen die Verarbeitung die Bearbeitung des Förderantrages eingeschränkt oder verunmöglicht werden kann.

10) Betroffenen Personen steht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon: +49 611 1408 – 0, Telefax: +49 611 1408 – 611.

Mit der Antragstellung erklären sich die antragstellenden Gruppen oder Institutionen damit einverstanden, dass die genannten Daten und Informationen in der beschriebenen Weise erhoben, gespeichert, verarbeitet und öffentlich präsentiert werden (Einwilligung nach Art. 6 Abs. (1) a) der DSGVO-EU).

Sie haben Fragen zur Antragstellung?

Wir informieren und beraten Sie gerne:
E-Mail: info@stiftung-anstoss.de
Tel. 06409/804486

Überblick über die Antragsstellung:

Schritt 1
Antragsteller/in
Digitales Formular Ausfüllen

schnell und online

Schritt 2
Stiftung
Prüfung Antrag

ob alle Gegebenheiten erfüllt sind

Zeitraum ca. 4 Wochen

Schritt 3
Stiftung
Kontaktaufnahme

durch ein Mitglied von Vorstand oder Beirat – Klärung von gegenseitigen Fragen

Schritt 3
Stiftung
Zusendung von weiteren Formularen
Schritt 4
Antragsteller/in
Formulare ausfüllen, einscannen, hochladen
Schritt 5
Stiftung
Prüfung & Benachrichtigung

Zeitraum ca. 4 Wochen

Schritt 6
Antragsteller/in & Stiftung
Festliche Übergabe der Förderbescheide

In feierlichem Rahmen findet die offizielle Übergabe mit allen Beteiligten statt.

Antrag auf Förderung durch die Anstoß Stiftung

Bitte füllen Sie die Daten in den nachfolgenden Feldern aus – wir kontaktieren Sie dann für weitere Schritte. 

Sollten Sie Fragen oder technische Schwierigkeiten haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

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