Das Konzept einer Law Clinic kombiniert die Möglichkeit einer praktischen Ausbildung während des Studiums mit der ehrenamtlichen Beratung von Menschen, die sich entgeltliche Rechtsberatung nicht leisten können. Diese Methode stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum, wo dies ein etablierter Bestandteil des Jura-Studiums ist.

DIE REFUGEELAW CLINIC GIEßEN

Die Refugee Law Clinic (RLC) am Fachbereich Rechts-wissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen wurde im Wintersemester 2007/2008 gegründet und legt ihren Schwerpunkt auf das Flüchtlingsrecht. Durch eine enge Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung im Asyl- und Flüchtlingsrecht werden Studierende befähigt eine Rechtsberatung für Schutzsuchende anzubieten. Mit dem erworbenen Wissen führen fortgeschrittene Studierende die Rechtsberatung durch. Darüber hinaus veranstaltet die RLC Vorträge und Tagungen, um zu einer differenzierteren Auseinandersetzung mit der Thematik „Asyl und Flucht“ beizutragen.

Für ihr Projekt wurde die RLC 2010 mit dem Hessischen Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre und 2014 mit dem Peter Becker-Preisfür Friedens- und Konfliktforschung ausgezeichnet. Im Juni 2015 besuchte Bundespräsident Joachim Gauck die RLCund würdigte deren Engagement. Im Februar 2018 feierte die RLC Gießen ihr 10-jähriges Bestehen.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten.

Spendenkonto:

Landesbank Hessen-Thüringen

BIC/SWIFT: HELADEFF

IBAN: DE985005 0000 0001 0065 50

Verwendungszweck:

Spende für 10117071/60000793/Refugee Law Clinic Spendenkonto

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung:

Janneke Daub & Saskia Ebert

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen

rlc@recht.uni-giessen.de

Tel: 06 41 / 99 – 2 10 66

Kurzinfo Refugee Law Clinic 2020-21 RLC-Flyer 2020

Kurzinfo Refugee Law Clinic 2020-21

Antrag auf Förderung durch die Anstoß Stiftung

Die Stiftung richtet sich ausschließlich an Projekte, Initiativen und Einzelpersonen aus der Stadt und dem Landkreis Gießen. Die maximale Fördersumme beträgt 8.000,– EUR. Antragsschluss ist der 30. November eines Jahres. Über die Förderungen entscheidet der Vergabeausschuss spätestens im Februar des Folgejahres.