Einwilligungserklärung
zur Veröffentlichung von Fotos durch die Anstoß Stiftung nach dem Kunsturheberrechtsgesetz
Die Anstoß Stiftung beabsichtigt, von einer Veranstaltung, Projektarbeit, Aktion im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit usw. ein oder mehrere Fotos, auf der die Person, die den Antrag stellt, abgebildet ist, zu veröffentlichen.
Veröffentlichung für folgenden Zweck:
- Presse
- Internet
- Flyer, Broschüren, Jahresbericht
- Ausstellung, Präsentationen
Die Fotos werden ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet.
Die Anstoß Stiftung weist darauf hin, dass Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.
Die Einwilligungserklärung gilt ab dem Datum der elektronischen Abgabe des Förderantrages. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.
Eine generelle Löschung der veröffentlichten Fotos aus dem Internet kann nicht garantiert werden, da z.B. Suchmaschinen die Fotos in ihren Index aufgenommen haben oder andere Internetseiten die Fotos kopiert haben können.
Bei Veröffentlichung eines Gruppenfotos führt der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht dazu, dass das Bild entfernt werden muss.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft nach § 7 Abs. 2 HDSG widerrufen werden.
Bei den Fotos von Minderjährigen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.