Förderantrag einreichen
Voraussetzungen und Ablauf Förderantrag
- Projekte, Initiativen und Einzelpersonen aus der Stadt und dem Landkreis Gießen
- maximale Fördersumme: 8.000.- EUR
- Antragsschluss ist der 30. November eines Jahres
- Vergabeausschuss entscheidet spätestens im Februar des Folgejahres über die Förderungen
Bitte lesen Sie sich VOR der Antragsstellung die nachfolgenden Inhalte sorgfältig durch
– mit dem Absenden Ihres Antrages erkennen Sie diese Bedingungen an.
Förderrichtlinien & Antragstellung
A. Förderkriterien nach Satzung
Projekte für folgende Personengruppen können gefördert werden:
-
Personen gemäß § 53 Abgabenordnung
- Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
- Projekte sollen ihre Lebensqualität verbessern und sie befähigen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Lebenschancen wahrzunehmen.
- Kinder und Jugendliche, bei denen Unterstützungsbedarf im Sinne der Jugendhilfe besteht.
- Mädchen und Frauen, die Unterstützung zur Förderung ihrer Gleichberechtigung benötigen.
- Projekte sollen für vertriebene und geflohene Menschen Lebenschancen eröffnen.
Weitere Gesichtspunkte nach der Satzung:
- Projekte sollen zur Toleranz zwischen den Kulturen beitragen.
- In besonderen Fällen können Initiativen aus dem Gießener Raum unterstützt werden, die im Sinne der Völkerverständigung Hilfe im Ausland leisten.
- Für die genannten Bereiche können begleitende wissenschaftliche Arbeiten und Beratungen angeregt und gefördert werden.
B. Weitere Förderkriterien
- Projekte sollen Eigeninitiative unterstützen und innovative Ansätze verfolgen.
- Projekte und Einrichtungen sollen vor Abbruch oder einschränkenden Maßnahmen bewahrt werden, die den Zweck gefährden.
- Anschaffungen sowie dringende Reparaturen können gefördert werden.
-
Personalkosten:
- Keine Förderung von Gehältern oder Löhnen fest angestellter Personen.
- Förderung von Honorarkosten für zusätzliche freie Mitarbeitende ist möglich.
- Keine Investitionen in persönlichen Besitz oder solche, die in persönlichen Besitz übergehen.
- Fördersummen: in der Regel maximal 5.000 €, Höchstgrenze 8.000 €.
-
Förderkriterien für Mädchen und Frauen in Not- und Gewaltsituationen:
- Jährlicher Anteil an den gesamten Förderbeträgen: mindestens 11,5 %.
- Förderung aus der Stiftung „Mädchen und Frauen in Not- und Gewaltsituationen“ schließt zusätzliche Förderung aus dem Hauptkapital – auch für dasselbe Projekt – nicht aus.
- Förderung soll zeitnah erfolgen und nicht erst zum allgemeinen Antragstermin.
- In besonders dringenden Notfällen ist Förderung auch vor Leistungen rechtlich verpflichteter Stellen möglich; grundsätzlich wirkt die Stiftung zusätzlich und subsidiär.
C. Hinweise für eine Antragstellung
- Zuwendungen erfolgen in der Regel auf Antrag der Empfänger*innen; in Ausnahmefällen kann der Vergabeausschuss von sich aus oder auf Anregung tätig werden.
-
Bewilligungszeitraum
- In der Regel das dem Antragstermin folgende Kalenderjahr. Anschlussanträge sind möglich und besonders zu begründen.
- Im laufenden Jahr können nach vorheriger Absprache Anträge mit begrenztem Umfang gestellt werden, wenn das Vorhaben zum Antragstermin noch nicht planbar war oder ein besonders dringender, unvorhersehbarer Bedarf eingetreten ist.
-
Ein Antrag soll enthalten
Schritt 1 (online oder per E-Mail)
-
a) Anschrift (inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie Name der anzusprechenden Personen.
b) Antragsbegründung mit kurzer Beschreibung des Projekts und seiner sozialen Wirkung.- Bei fortgesetzten Unternehmungen: Art und bisherige Finanzierung.
- Bei neuen Projekten: Ziel und geplante Durchführung.
- c) Begründete Kostenschätzung.
Schritt 3 (nach Besuch und Besprechung durch ein Stiftungsmitglied)
- d) Ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung (Download auf der Homepage unter „Downloads“).
- e) Ggf. Nennung eines sinnvollen Teilbetrags der beantragten Förderung (hilfreich bei knappen Mitteln).
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f) Angaben zur Finanzierung:
- Eigenbeitrag der Antragstellenden (Gruppe, Verein, Projekt, Initiative etc.) und allgemeine Finanzsituation,
- sonstige Finanzierungsbemühungen (Anträge an zuständige Stellen, weitere Spender*innen/Fördervereine),
- Gesamtkosten der Maßnahme,
- gegliederter Finanzplan (Deckung aus Eigen- und Fremdmitteln).
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g) Bei schon geförderten Projekten oder bei Anträgen für neue Projekte schon geförderter Antragsteller*innen:
- Nennung der alten Kenn-Nr.,
- Bericht oder mindestens Zwischenbericht zu bisher geförderten Projekten.
-
a) Anschrift (inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie Name der anzusprechenden Personen.
-
Voraussetzung für die Auszahlung einer bewilligten Unterstützung
Innerhalb eines Vierteljahres nach Beendigung des Projekts sind einzureichen:
- a) Bericht über die Ergebnisse,
- b) gegliederte Abrechnung mit Belegen (Verwendungsnachweis).
In begründeten Ausnahmefällen ist eine Fristverlängerung nach rechtzeitigem Antrag möglich.
-
Anträge
Für das Folgejahr sind Anträge schriftlich bis zum 30. November des jeweiligen Jahres zu richten an:
Anstoß Stiftung
Geschäftsstelle
Waldstraße 31
35435 Wettenberg
E-Mail: info@anstoss-giessen.deAnträge bitte bevorzugt per E-Mail, alternativ per Post.
Weitere Auskünfte und Hinweise für eine Antragstellung erteilt die Geschäftsstelle.
Stand: November 2025
Information zur Datenverarbeitung im Rahmen der Bearbeitung der Anträge und der Abwicklung der Förderung
Stand: 6. Sept 2018
Bei der Beantragung von Fördermitteln bei der Anstoß Stiftung entstehen personenbezogene Daten insoweit, als die Anträge von Vertretern/innen der antragstellenden Gruppe oder Institution eingereicht werden. Daten der Vertreter/innen der antragstellenden Gruppe oder Institution werden von der Anstoß Stiftung für die Abwicklung des Förderantrages verarbeitet. Dazu stellt Art. 6 Abs. (1) Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO-EU) die Rechtsgrundlage dar.
1) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Wolfgang Balser, Vorsitzender, Am Sportplatz 1, 35444 Biebertal
2) Die Daten werden zur Bearbeitung und Abwicklung des Förderantrages und der Förderung, sowie zur Information über die Arbeit der Anstoß Stiftung erhoben, gespeichert und verarbeitet.
3) Daten von antragstellenden Gruppen oder Institutionen und von deren Vertretern/innen werden nicht an Stellen außerhalb der Anstoß Stiftung weitergegeben.
4) Über vom Vergabeausschuss der Anstoß Stiftung beschlossene Förderungen werden Informationen an die Öffentlichkeit gegeben. Über die Förderung wird auf den Internetseiten der Stiftung informiert. Ebenso werden diese Informationen in öffentlichen Veranstaltungen und in der Presse sowie ggf. weiteren öffentlichen Medien präsentiert.
5) Nach § 22 S. 1 Kunsturheberrechtsgesetz muss von jeder Person, von der ein Foto veröffentlicht werden soll, eine Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt werden. Dies betrifft auch eigene Mitarbeiter eines Unternehmens oder Einrichtung. Ausnahmen:
a) Personen der Zeitgeschichte, Prominente, die im öffentlichen Raum aufgenommen werden.
b) Aufnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen usw.
c) Abgebildete Personen sind bloßes Beiwerk eines Motivs.
6) Daten zu Anträgen und der organisatorischen sowie finanziellen Abwicklung werden für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Daten für die im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke nach Art. 17 Abs. (3) und Art. 89 DSGVO-EU vorliegen, können über diesen Zeitraum hinaus gespeichert werden.
7) Betroffene (Vertretern/innen von antragstellenden Einrichtungen) haben ein Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Weiterhin besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach den Art. 15, 16, 17, 18, 20 und 21 der DSGV-EU.
8) Die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bis zum Widerruf bleibt unberührt.
9) Zu beachten ist, dass ggf. durch Löschung der Daten, den Widerspruch zur Einwilligung in die Verarbeitung der Daten und den Widerspruch gegen die Verarbeitung die Bearbeitung des Förderantrages eingeschränkt oder verunmöglicht werden kann.
10) Betroffenen Personen steht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon: +49 611 1408 – 0, Telefax: +49 611 1408 – 611.
Mit der Antragstellung erklären sich die antragstellenden Gruppen oder Institutionen damit einverstanden, dass die genannten Daten und Informationen in der beschriebenen Weise erhoben, gespeichert, verarbeitet und öffentlich präsentiert werden (Einwilligung nach Art. 6 Abs. (1) a) der DSGVO-EU).
Sie haben Fragen zur Antragstellung?
Wir informieren und beraten Sie gerne:
E-Mail: info@stiftung-anstoss.de
Tel. +49 171 8150816
Überblick über die Antragsstellung:
schnell und online
Bitte beachten Sie: es werden ausschließlich Projekte lokal in Stadt und Landkreis Gießen gefördert.
ob alle Gegebenheiten erfüllt sind
Zeitraum ca. 4 Wochen
durch ein Mitglied von Vorstand oder Beirat – Klärung von gegenseitigen Fragen
Zeitraum ca. 4 Wochen
In feierlichem Rahmen findet die offizielle Übergabe mit allen Beteiligten statt.
Sicher werden Sie in verschiedenen Medien über Ihr Projekt informieren.
Wir von der Anstoß Stiftung freuen uns, wenn bei öffentlichen Berichten auf die Förderung durch die Stiftung hingewiesen wird.
Eine Information über Ihr Projekt kann auch auf der Website der Anstoß Stiftung eingestellt werden – gerne auch mit einem aussagefähigen Foto.
Bitte achten Sie in diesen Fall darauf, die Einverständniserklärung der abgebildeten Personen einzuholen und zu dokumentieren.
Berichte und Fotos senden Sie uns bitte per E-Mail: info@stiftung-anstoss.de